Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Heiuki Share GmbH
Bedingungen zur Nutzung der Heiuki Share GmbH Plattform** (AGB, Allgemeine Geschäftsbedingungen bzw. „Nutzungsbedingungen“)
Stand: Juni 2026 · Version 3.0
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PRÄAMBEL
1.1 Die Heiuki Share GmbH, Erzherzog-Karl-Straße 5a/6, 1220 Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 605422b, betreibt unter anderem eine Online-Plattform über eine Progressive Web App sowie auf ihren Websites (die „Heiuki-Share-Plattform“).
1.2 Über die Heiuki-Share-Plattform können Dienstleistungen im Bereich Sport, Geräteverleih und Freizeit (das „Sport- und Freizeitangebot“) gesucht, gebucht („Buchung“) und online bezahlt werden. Das Sport- und Freizeitangebot wird von den jeweiligen Partnerunternehmen („Betreiber“) in eigener Verantwortung, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchgeführt. Führt die Heiuki Share GmbH an einzelnen Standorten das Sport- und Freizeitangebot ausnahmsweise selbst durch, so tritt sie für diese Standorte in der hier beschriebenen Rolle des „Betreibers“ auf; dies wird dem Nutzer im Buchungsprozess ausgewiesen.
1.3 Rolle der Heiuki Share GmbH (Vermittlungsplattform).** Vertragspartner des Nutzers hinsichtlich des gebuchten Sport- und Freizeitangebots – insbesondere des Verleihs, der Aktivität, des Zustands des Materials, des Automaten und gegebenenfalls des Standortes – ist ausschließlich der jeweilige Betreiber als Inhaber des Automaten und Veranstalter. Der Veranstalter wird dem Nutzer im Buchungsprozess sowie in den dort verlinkten AGB des jeweiligen Betreibers ausgewiesen. Die Heiuki Share GmbH wird ausschließlich als Vermittlungsplattform tätig: Sie vermittelt den Nutzungs-/Dienstleistungsvertrag zwischen Nutzer und Betreiber, wird nicht selbst Partei dieses Vertrages und schuldet weder den Verleih noch die Durchführung der Aktivität. Die Heiuki Share GmbH unterstützt den Betreiber gegenüber dem Nutzer im Wesentlichen durch die übersichtliche Darstellung des Sport- und Freizeitangebots und durch die Abwicklung von Buchungen, nicht jedoch bei der Erfüllung des Vertrages zwischen Betreiber und Nutzer.
1.4 Begriffsbestimmungen:
– „Nutzer“ sind jene Personen (insbesondere Verbraucher), die die Heiuki-Share-Web-App nutzen, sich über die Heiuki-Share-Plattform registriert haben, sowie sonstige Besucher der von der Heiuki Share GmbH betriebenen Websites (insbesondere www.heiuki.com, www.heiuki.at).
– „Heiuki-Share-System“ umfasst die Heiuki-Share-Plattform sowie sonstige Verwaltungs- und Buchungsdienste der Heiuki Share GmbH (online und offline).
– „Betreiber“ / „Veranstalter“ ist jene natürliche oder juristische Person, die mit der Heiuki Share GmbH einen Vertrag zur Inanspruchnahme des Heiuki-Share-Systems als Anbieter von Sport- und Freizeitangeboten sowie automatisierten Sportgeräteverleih abgeschlossen hat („Partnervertrag“) und das jeweilige Sport- und Freizeitangebot im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erbringt.
1.5 Personenbezogene Daten (des Betreibers, seiner Kunden und seiner Mitarbeiter) im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorschriften (insbesondere Telefonnummer, Adresse, E-Mail-Adresse, sonstige Inhaltsdaten) werden gemäß der Datenschutzerklärung verarbeitet. Die Datenschutzerklärung ist unter www.heiuki.com auf der Startseite abrufbar.
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§ 1 GELTUNGSBEREICH
1.1 Gegenstand dieser AGB ist jegliche Nutzung der Heiuki-Share-Plattform, insbesondere die Buchung des Sport- und Freizeitangebots durch den Nutzer.
1.2 Änderungen dieser AGB werden dem Nutzer schriftlich oder in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer solchen Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Nutzer im Falle einer Änderung der AGB gesondert hingewiesen.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Heiuki Share GmbH hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
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§ 2 VERTRAGSGEGENSTAND UND ROLLE DER HEIUKI SHARE GMBH
2.1 Die Heiuki-Share-Plattform ermöglicht es dem Nutzer, Sport- und Freizeitangebote – insbesondere Stand-Up-Paddling- und Kanu-Material – zu buchen bzw. zu reservieren, dieses an den dafür vorgesehenen Standorten personalfrei entgegenzunehmen und ausschließlich an den jeweils regional dafür vorgesehenen Gewässern zu nutzen.
2.2 Der Nutzer kann die Dienste über die Heiuki-Share-Plattform durch manuelle Eingabe der Reservierung oder andere mit dem Geschäft zusammenhängende Aktivitäten nutzen.
2.3 Im Einklang mit Ziffer 1.3 der Präambel kommt der Nutzungs-/Dienstleistungsvertrag ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem im Buchungsprozess ausgewiesenen Betreiber zustande. Die Heiuki Share GmbH wird ausschließlich als Vermittlerin tätig.
2.4 Persönliche Voraussetzungen. Teilnahme- und mietberechtigt ist jede Person, die volljährig und weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist und den SUP- und Kanu-Sport sowie generell Wassersport ohne Gefahr für sich und andere ausüben kann. Voraussetzung für die Nutzung des mietbaren Materials ist die Fähigkeit, mindestens 25 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Mit der Buchung erklärt der Nutzer, dass er diese Voraussetzungen erfüllt. Unternehmerische und private Kunden haben sicherzustellen, dass auch alle anderen Gruppenmitglieder diese persönliche Eignung aufweisen.
2.5 Bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
2.6 Unter dem Einfluss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln ist die Nutzung des zur Verfügung gestellten Materials nicht gestattet. Konsumieren Kunden vor, während oder nach der Nutzung des gemieteten Materials, einer Tour oder sonstiger Veranstaltungen Alkohol, tun sie dies auf eigene Verantwortung. Eine Haftung für daraus resultierende Schäden wird – ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Betreibers – ausgeschlossen. Der Betreiber und die Heiuki Share GmbH behalten sich vor, offensichtlich alkoholisierte oder unter dem Einfluss von Drogen oder anderen Suchtmitteln stehende Teilnehmer von der Leistung auszuschließen, die Leistung nicht zu beginnen oder abzubrechen.
2.7 Mit der Buchung des Mietmaterials bestätigt der Nutzer, die „Verordnung über die gewerbsmäßige Vermietung von Sportbooten sowie deren Benutzung auf den Binnenschifffahrtsstraßen“ und das Merkblatt „SUP-Wasserrecht“ des VDWS zur Kenntnis genommen zu haben und diese zu befolgen. Verordnung und Merkblatt sind auf der Website der Heiuki Share GmbH abrufbar.
2.8 B2B-Kunden treten als eigenständige juristische und wirtschaftliche Personen auf. Sie können das Vermietmaterial für ihre Einsatzzwecke am jeweiligen Standort einsetzen.
2.9 Umfang der Leistung; Ein- und Ausstieg. Gegenstand der Leistung ist – unabhängig davon, ob sie über die Heiuki-Share-Plattform vermittelt oder von der Heiuki Share GmbH selbst als Betreiber erbracht wird – ausschließlich die Bereitstellung und Übergabe des Verleihmaterials am Automaten bzw. Standort. Die Auswahl der Ein- und Ausstiegsstelle in das bzw. aus dem Gewässer sowie das Ein- und Aussteigen selbst sind nicht Bestandteil der Leistung und erfolgen in eigener Verantwortung und auf eigene Gefahr des Nutzers. Der Nutzer hat die von ihm gewählte Ein-/Ausstiegsstelle vor Nutzung auf ihre Eignung und etwaige Gefahren (z. B. Rutschigkeit des Untergrunds, Wassertiefe, Strömung) zu prüfen. Die Verkehrssicherungspflicht für den Standort und sein unmittelbares Umfeld trägt der jeweilige Betreiber. Die zwingende Haftung gemäß § 8, insbesondere für Körper-, Gesundheits- und Personenschäden, bleibt unberührt.
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§ 3 RECHTE UND PFLICHTEN DES NUTZERS
3.1 Der Nutzer erklärt, sich über die örtlichen Regeln zur Befahrung und Nutzung der Wasserflächen und über das Wetter informiert zu haben, und verpflichtet sich, diese bei der Nutzung des gemieteten Materials zu beachten.
3.2 Der Nutzer verpflichtet sich, das gemietete Material nur mit angelegter Sicherungsleine (Leash) sowie mit wettergerechter Kleidung zu nutzen.
3.3 Auf die Verwendung und das eigenständige Mitbringen einer ordnungsgemäßen Rettungsweste wird ausdrücklich hingewiesen. Das Paddeln, Kajakfahren sowie die Benutzung der Ausrüstung ohne Rettungsweste erfolgen auf eigene Gefahr. Es gelten zudem die Regeln der jeweiligen Region des Gewässers. Bei Bedarf an weiteren Rettungswesten ist Kontakt mit dem Betreiber des SUP- und Kajak-Automaten aufzunehmen. Stehen keine Schwimm- bzw. Rettungswesten zur Verfügung, kann die Buchung kostenfrei – auch außerhalb der Stornoregelungen gemäß § 5 – storniert werden.
3.4 Das zu mietende Material sowie das Zubehör werden in technisch einwandfreiem und sauberem Zustand übergeben. Alle Mietsachen sind vom Nutzer in ebensolchem, ordnungsgemäßem und sauberem Zustand zurückzugeben.
3.5 Der Nutzer verpflichtet sich, das ihm zur Verfügung gestellte Material bei Übernahme auf Schäden zu prüfen und etwaige Schäden im dafür vorgesehenen Protokoll anzuzeigen. Vom Nutzer verursachte Schäden sind binnen 10 Minuten im dafür vorgesehenen Protokoll im Rahmen der Übergabe oder Rücknahme anzuzeigen.
3.6 Wurden Teile der Ausrüstung während einer vorangegangenen Überlassung beschädigt oder verloren und ist rechtzeitiger Ersatz durch den Betreiber nicht möglich, kann der Nutzer nur dann vom Vertrag zurücktreten oder Minderung geltend machen, wenn das Material in seiner Gebrauchstüchtigkeit beeinträchtigt ist.
3.7 Stellt der Nutzer vor oder während der Nutzung einen Defekt oder einen sicherheitsrelevanten Mangel am Verleihmaterial fest, ist die Nutzung sofort einzustellen bzw. nicht aufzunehmen. Der Nutzer darf mit defektem oder erkennbar unsicherem Material nicht auf das Wasser gehen. In diesem Fall ist unverzüglich die Heiuki-Hotline zu kontaktieren. Wird ein nicht vom Nutzer zu vertretender Defekt festgestellt, der eine sichere Nutzung ausschließt, wird die Buchung storniert und dem Nutzer der bezahlte Betrag erstattet. Sicherheit hat Vorrang vor der Durchführung der Buchung.
§ 4 SCHÄDEN, VERLUST UND ABRECHNUNG
4.1 Gibt der Nutzer den Verleihgegenstand nicht im ordnungsgemäßen, dem Übernahmezustand entsprechenden Zustand zurück (z. B. beschädigt oder defekt) oder fehlen einzelne Bestandteile (z. B. Paddel, Drybag, Leash, sonstiges Zubehör), ist der Betreiber – bzw. die Heiuki Share GmbH im Namen und für Rechnung des Betreibers – berechtigt, die Kosten der Instandsetzung bzw. Wiederbeschaffung in Rechnung zu stellen.
4.2 Maßgeblich ist der Wiederbeschaffungswert unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung des betroffenen Gegenstands (Abzug „neu für alt“). Bei vollständig verlorenen, abhanden gekommenen oder zerstörten Verbrauchs- und Zubehörteilen kann der reguläre Wiederbeschaffungspreis angesetzt werden.
4.3 Über die geltend gemachten Beträge wird dem Nutzer eine nachvollziehbare, aufgeschlüsselte Abrechnung übermittelt. Dem Nutzer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
4.4 Einzugsermächtigung. Der Nutzer ermächtigt den Betreiber bzw. die Heiuki Share GmbH, berechtigte und fällige Forderungen aus Beschädigung oder Verlust über die im Buchungsprozess hinterlegte Zahlungsmethode einzuziehen, sofern der Nutzer den per Abrechnung gemäß Ziffer 4.3 geltend gemachten Beträgen nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zugang begründet widerspricht. Unbestrittene Beträge können nach Fristablauf eingezogen werden.
4.5 Schäden und Verschmutzungen, die während der Nutzung entstehen, sind auf Kosten des Nutzers zu beseitigen. Der Nutzer ist verpflichtet, Schäden unverzüglich an hallo@heiuki.com zu kommunizieren und mit Fotos zu belegen.
4.6 Treten unvorhergesehene Umstände ein, die eine fristgerechte Rückgabe der Mietsache unmöglich machen, ist der Betreiber bzw. die Heiuki Share GmbH umgehend zu benachrichtigen, um eine einfache und kostengünstige Lösung zu ermöglichen. Etwaige Bergungskosten sind vom Nutzer zu tragen.
4.7 Bei Gruppenbuchungen haftet der Nutzer gesamtschuldnerisch mit den beteiligten Teilnehmern. Kann der Verursacher eines Schadens nicht ermittelt werden, haftet der Auftraggeber der Gruppenbuchung allein, es sei denn, er weist nach, dass der Schaden nicht aus dem Kreis seiner Teilnehmer verursacht oder mitverursacht wurde.
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§ 5 BUCHUNG, PREISE, ZAHLUNG UND RÜCKTRITT
5.1 Vertragsschluss. Ein Vertrag über das Sport- und Freizeitangebot kommt durch die Buchungsbestätigung per E-Mail zustande. Vertragspartner ist ausschließlich der im Buchungsprozess ausgewiesene Betreiber (Veranstalter); die Heiuki Share GmbH wird als Vermittlerin tätig (siehe Ziffer 1.3 der Präambel). Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher und englischer Sprache.
Beispiele für Betreiber an einzelnen Standorten:
– Ungarische Standorte Pere, Hernád: siehe www.hernad-sup.hu
– Italienischer Standort Cortellazzo/Venedig: siehe www.whatsupragazzi.com/impressum/
Der jeweils maßgebliche Betreiber wird stets im Buchungsprozess ausgewiesen.
5.2 Die Inanspruchnahme der Heiuki-Share-Plattform ist für den Nutzer kostenlos.
5.3 Die auf der Heiuki-Share-Plattform angegebenen Preise für das Sport- und Freizeitangebot sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Preise stammen ausschließlich vom jeweiligen Betreiber. Die Heiuki Share GmbH übernimmt für diese Preisangaben keine Haftung.
5.4 Jede Buchung oder Buchungsanfrage über die Heiuki-Share-Plattform wird von der Heiuki Share GmbH als Erklärungsbotin an den Betreiber weitergegeben, entweder per E-Mail oder direkt über die Heiuki-Share-Plattform. Mit Erhalt der entsprechenden Buchungsbestätigung wird die Buchung wirksam. Die Buchungsbestätigung wird über die Heiuki-Share-Plattform angezeigt oder per E-Mail übermittelt; für die Zustellung der E-Mail wird keine Haftung übernommen.
5.5 Den vom Betreiber über die Heiuki-Share-Plattform angezeigten Preis hat der Nutzer über die Heiuki-Share-Plattform zu bezahlen. Es stehen unterschiedliche Zahlungsarten zu unterschiedlichen Tarifen zur Verfügung.
5.6 Insolvenz. Wird der Betreiber oder die Heiuki Share GmbH insolvent, bevor der Nutzer das bereits bezahlte Sport- und Freizeitangebot in Anspruch genommen hat, erhält der Nutzer das Entgelt von der Heiuki Share GmbH nur dann zurückerstattet, wenn die Heiuki Share GmbH die Zahlung noch nicht an den Betreiber weitergeleitet hat. Das Bonitätsrisiko des Betreibers trägt der Nutzer.
5.7 Stornierung. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass eine Buchung nicht storniert werden kann. Die Stornierungsbedingungen variieren je nach Betreiber. Räumt der Betreiber dem Nutzer Stornorechte ein, sind die Bedingungen vor jeder Buchung ersichtlich. Sind diese vor der Buchung nicht ersichtlich, gilt: Wurden Stornorechte durch den Betreiber eingeräumt, wird die Stornierung ausschließlich mit einem Wertgutschein abgegolten. Eine Stornierung nach Ablauf der Stornofrist ist nur mit Zustimmung des jeweiligen Betreibers möglich.
5.8 Missbrauch kostenloser Dienstleistungen. Um Missbrauch ausnahmsweise kostenloser Dienstleistungen und Fehlbuchungen vorzubeugen, behalten sich die Heiuki Share GmbH und der Betreiber das Recht vor, eine Reservierung im Einzelfall zu stornieren, wenn eine Rückfrage unter der vom Nutzer angegebenen Telefonnummer nicht möglich ist. In diesen Fällen besteht kein Anspruch des Nutzers auf Inanspruchnahme des Angebots. Gleiches gilt, wenn unter der vom Nutzer angegebenen E-Mail-Adresse in der Vergangenheit wiederholt Buchungen vorgenommen, das kostenlose Angebot jedoch nicht in Anspruch genommen wurde.
5.9 Rücktritt und kostenlose Stornierung aufgrund von Wetterbedingungen. Bei Wetterbedingungen, die der sicheren Durchführung der Leistung entgegenstehen (z. B. Windböen über eine Stärke von 20 km/h, Hagelschauer, Kälteeinbruch, anhaltender Regen), können beide Vertragsparteien vor sowie während der Buchungszeit vom Vertrag zurücktreten, um einen sicheren Aufenthalt am Wasser zu gewährleisten bzw. gefährlichen Situationen vorzubeugen. Wird die Buchung aufgrund solcher Wetterbedingungen vor Antritt storniert, erstattet der Betreiber dem Nutzer den bereits bezahlten Betrag vollständig. Die kostenlose Stornierung ist online unter heiuki.com/stornieren oder per E-Mail an hallo@heiuki.com möglich. Tritt die Gefährdung erst nach Antritt der Nutzung ein, gilt § 9.3.
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§ 6 VERSPÄTUNG UND VERSPÄTETE RÜCKGABE
6.1 Gibt der Nutzer den Verleihgegenstand nicht spätestens zum gebuchten Rückgabezeitpunkt ordnungsgemäß zurück, gerät er in Verzug.
6.2 Ab der 11. Minute nach dem gebuchten Rückgabezeitpunkt wird die weitere Nutzungszeit zum jeweils gültigen Tarif nachverrechnet. Zusätzlich schuldet der Nutzer eine pauschalierte Entschädigung für Nutzungsausfall und Mehraufwand in Höhe von 15 € je Verleihgegenstand und Verspätungsfall. Dem Nutzer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist; das richterliche Mäßigungsrecht bleibt unberührt.
6.3 Nach Begleichung der nachverrechneten Nutzungszeit und der Entschädigung wird dem Nutzer der Zugang zum Schließfach erneut freigeschaltet, damit der Verleihgegenstand vertragsgemäß zurückgegeben werden kann. Die Zahlungspflicht besteht unabhängig von der erneuten Freischaltung.
6.4 Kann das Mietmaterial durch Verschulden des Nutzers nicht termingerecht weitervermietet werden, gelten die Regelungen dieses § 6.
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§ 7 SCHLIESSFACH, WERTGEGENSTÄNDE UND DRYBAGS
7.1 Das Schließfach des Verleihgegenstandes dient ausschließlich der Aufbewahrung des Verleihmaterials und ist kein Wert- oder Aufbewahrungsfach (Spind). Die Verwahrung von Gegenständen des Nutzers ist nicht Vertragsgegenstand.
7.2 Der Betreiber und die Heiuki Share GmbH übernehmen keine Haftung für vom Nutzer im Schließfach zurückgelassene Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände, Mobiltelefone, Schlüssel und Dokumente.
7.3 Der Nutzer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Schließfach nach Ablauf der gebuchten Zeit – frühestens jedoch ab 10 Minuten nach dem gebuchten Rückgabezeitpunkt – einem nachfolgenden, zur Öffnung berechtigten Nutzer zugewiesen werden kann und dadurch Dritten der Zugriff auf den Inhalt möglich ist. Wertgegenstände sind daher gesondert an Land zu verwahren oder in einem geeigneten Drybag mitzuführen. Das Mobiltelefon des Nutzers fungiert als Schlüssel für das Schließfach; möchte der Nutzer es nicht mitführen, ist es sicher an Land aufzubewahren.
7.4 Drybags. Die Bereitstellung von Drybags ist eine freiwillige, unentgeltliche Serviceleistung. Eine Haftung für deren Vorhandensein, Verfügbarkeit oder Dichtheit wird – ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen. Das Mitführen nicht wasserfest verpackter Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Zur ausreichenden Dichtigkeit ist der Drybag mindestens dreimal zu falten und anschließend mit den vorgesehenen Verschlüssen zu verschließen. Elektrogeräte sind empfindlich und sollten zusätzlich in einer wasserdichten Box verstaut werden.
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§ 8 HAFTUNG
8.1 Leistung des Betreibers. Die vom Betreiber durchgeführten Leistungen erfolgen auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Nutzers. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Schäden, weder vertraglich noch außervertraglich, die im Zusammenhang mit der Leistung dem Nutzer oder Dritten entstehen. Hierzu zählt auch der Transport von Ausrüstungsgegenständen. Ausgenommen vom Haftungsausschluss ist die Haftung für Körper-, Gesundheits- und Personenschäden des Nutzers sowie für sonstige Schäden, soweit diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Betreibers zurückzuführen sind.
8.2 Können Leistungen aus vom Betreiber verschuldeten Gründen nicht erbracht werden, haftet der Betreiber bis zur vollen Höhe des Leistungspreises. Eine weitergehende Haftung ist – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen – ausgeschlossen.
8.3 Rolle und Haftung der Heiuki Share GmbH. Die Heiuki Share GmbH wird ausschließlich als Vermittlerin tätig (siehe Ziffer 1.3 der Präambel) und wird nicht Partei des Nutzungs-/Dienstleistungsvertrages. Sie haftet daher nicht für die Durchführung, den Zustand des Materials, des Automaten oder des Standortes oder für sonstige Leistungspflichten des Betreibers. Eine Haftung der Heiuki Share GmbH besteht ausschließlich für die ihr selbst obliegenden Vermittlungs- und Plattformleistungen und auch insoweit nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; ausgenommen bleibt die zwingende Haftung für Körper-, Gesundheits- und Personenschäden. Soweit die Heiuki Share GmbH an einzelnen Standorten das Angebot ausnahmsweise selbst durchführt (Ziffer 1.2), gelten für sie die Bestimmungen über den Betreiber.
8.4 Haftung des Nutzers. Der Nutzer haftet für Schäden, die dem Betreiber oder der Heiuki Share GmbH während der Inanspruchnahme der Leistung durch ihn entstehen. Bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden haftet der Nutzer auch für Folgeschäden.
8.5 Freistellung. Der Nutzer stellt den Betreiber und die Heiuki Share GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Unfällen oder aus der Verletzung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Vorschriften im Zusammenhang mit der Leistung durch ihn oder eine dritte Person entstehen. Der Nutzer erklärt, bei der Nutzung des Mietgegenstands nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen.
8.6 Gruppenbuchungen. Bei Gruppenbuchungen haftet der Nutzer gesamtschuldnerisch mit den jeweils haftenden Teilnehmern. Der Auftraggeber von Gruppenbuchungen haftet allein, wenn der Schadensverursacher nicht ermittelt werden kann, es sei denn, er weist nach, dass der Schaden nicht aus dem Kreis seiner Teilnehmer verursacht oder mitverursacht wurde.
8.7 Maßstab. Der Betreiber und die Heiuki Share GmbH haften für Pflichtverletzungen ihrer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 1313a ABGB) bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Für leichte Fahrlässigkeit wird nur bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet. Die Haftung für Folgeschäden einschließlich Verdienstentgang und entgangenen Gewinn ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Im Übrigen wird, soweit gesetzlich zulässig, nur für vorhersehbare und typischerweise zu erwartende Schäden gehaftet.
8.8 Verjährung. Schadenersatzansprüche des Nutzers verjähren in einem Jahr nach ihrer Entstehung. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen sowie für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
§ 9 NUTZUNGSVORGABEN UND VERANTWORTUNG DES NUTZERS
9.1 Verhaltensregeln auf dem Wasser. Der Nutzer hat die vor Ort geltenden Bestimmungen, insbesondere die wasser- und verkehrsrechtlichen Vorschriften, während der Nutzung einzuhalten und sich vor Beginn der Nutzung darüber zu informieren.
9.2 Für einige Standorte gelten besondere Regelungen – z.B. am Bodensee oder Chiemsee gilt: Außerhalb der 300-m-Uferzone besteht die Pflicht, eine Schwimmweste (Rettungsmittel und Schwimmhilfen EN ISO 12402-5) mitzuführen oder zu tragen. Fahrverbote und private Gebote in nicht öffentlichen Grundstücksbereichen oder Vogel-/Fischschutzgebieten sind zu beachten. Private Wiesen, Weiden und Felder an den Ufern dürfen nicht betreten werden; Landgänge sind nur an öffentlichen Rastplätzen erlaubt. Ergänzend gilt die in § 11 verlinkte „Heiuki-Richtlinie für die Vermietung“.
9.3 Wetter und Abbruch während der Nutzung. Der Nutzer ist verpflichtet, sich vor jeder Ausfahrt eigenverantwortlich über die aktuellen Wetterbedingungen und die Wettervorhersage zu informieren. Eine unverbindliche Wettervorhersage wird dem Nutzer zur Orientierung auch unter app.heiuki.com angezeigt; diese Anzeige erfolgt ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität und entbindet den Nutzer nicht von der eigenverantwortlichen Beurteilung, ob eine sichere Ausfahrt möglich ist. Bei Sturmwarnung, Gewitter, starkem Regen oder sonstigen die Sicherheit gefährdenden Wetterbedingungen hat der Nutzer die Nutzung sofort abzubrechen, zur Verleihstation zurückzukehren und das Material abzugeben. Für die dadurch nicht genutzte Restzeit erhält der Nutzer einen Wertgutschein in entsprechender Höhe zur späteren Einlösung. Muss die Nutzung bereits vor Antritt wegen Wetterbedingungen unterbleiben, gilt § 5.9 (kostenlose Stornierung).
9.4 Bei der Nutzung auf dem offenen Meer ist besondere Vorsicht geboten; Wellengang, Strömung und Wind stellen besondere Gefahren dar. Der Nutzer hat sich ausreichend über die Gegebenheiten am Tag und Ort der Nutzung zu informieren und seine körperliche Verfassung und Erfahrung richtig einzuschätzen.
9.5 Die Hinweise an der Infotafel der Vermietstation sowie die Start- und SUP-Tipps sind zu beachten und Bestandteil dieser AGB.
9.6 Nutzung ausschließlich an den vorgesehenen Orten. Das SUP-/Kajak-Material darf nur an und auf den Gewässern der jeweiligen Verleihstation genutzt werden. Es ist untersagt, das Material zu anderen Gewässern zu transportieren und dort zu verwenden. Für eine solche, vertraglich nicht gestattete Nutzung wird keine Haftung übernommen.
9.7 Mitnahme eines Hundes. Die Mitnahme eines Hundes auf das Board ist gestattet, erfolgt jedoch auf eigenes Risiko und in eigener Verantwortung des Nutzers; eine Haftung wird insoweit nicht übernommen. Der Nutzer hat geeignetes Sicherheitsequipment (z. B. Hundeschwimmweste) zu verwenden, das Gesamtgewicht zu berücksichtigen und für ausreichende Wasserversorgung des Hundes – insbesondere auf Salzwasser – zu sorgen. Der Nutzer haftet in vollem Umfang für Schäden oder erhöhte Abnutzung des Materials. Zur Schonung des Materials wird empfohlen, ein großes, dickes Handtuch auf der für den Hund vorgesehenen Fläche aufzulegen.
§ 10 ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des jeweiligen Betreibers und Vertragspartners. Zwingende verbraucherschutzrechtliche Gerichtsstände (insbesondere § 14 KSchG) bleiben unberührt.
§ 11 HINWEISE UND INSTRUKTIONEN
Folgende Unterlagen sind Bestandteil dieser AGB und auf der Website der Heiuki Share GmbH abrufbar:
– Heiuki-Richtlinie für die Vermietung
– Heiuki-Anleitung und Hinweise
– SUP im wasserverkehrsrechtlichen Gefüge – VDWS
– SUP-Regeln am Otto-Maigler-See, Hürth
§ 12 HÖHERE GEWALT
Wird die Abwicklung des Vertrages durch höhere Gewalt (z. B. Unwetter oder dergleichen) unmöglich, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.
§ 13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
13.1 Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
13.2 Sprachfassung. Diese AGB liegen in deutscher und englischer Sprache vor. Bei Widersprüchen zwischen den Sprachfassungen ist – soweit gesetzlich zulässig – die deutsche Fassung maßgeblich.
*Heiuki Share GmbH · Erzherzog-Karl-Straße 5a/6 · 1220 Wien · FN 605422b (HG Wien) · hallo@heiuki.com*
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